Kassenleistung für Alltagshelfer & Entlastungsleistungen

Kassenleistungen - Unterstützung im Alltag über die Pflegekasse

Mehr Unterstützung im Alltag - mit Leistungen der Pflegeversicherung

Du oder ein Angehöriger habt einen Pflegegrad und benötigt Unterstützung im Alltag? Als anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag können unsere Leistungen je nach persönlicher Situation über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.

Wir unterstützen dich bei der Klärung der Möglichkeiten und erklären dir verständlich, welche Leistung für deine Situation infrage kommen kann.

Entlastungsbetrag - 131 € monatlich ab Pflegegrad 1

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich.

Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Unsere Leistungen umfassen zum Beispiel:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Reinigung und Wäsche
  • Einkaufen und Erledigungen
  • Begleitung im Alltag
  • gemeinsame Spaziergänge und Alltagsgestaltung
  • leichte Unterstützung rund um Haus und Alltag

Als anerkannter Anbieter können wir unsere entsprechenden Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angespart und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

 

Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel. Doch auch eine private Pflegeperson kann einmal verhindert sein - zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit, Termine oder weil einfach eine Auszeit benötigt wird.

In diesen Fällen kann Verhinderungspflege genutzt werden.

Verhinderungspflege kommt grundsätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 infrage, wenn die Pflege normalerweise durch eine private Pflegeperson übernommen wird.

Die frühere Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein musste, ist seit dem 1. Juli 2025 entfallen.

Bis zu 3.539 € gemeinsames Jahresbudget

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Im Jahr 2026 stehen hierfür bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Dieses gemeinsame Budget kann – bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Wichtig: Wird ein Teil des gemeinsamen Jahresbetrags bereits für Kurzzeitpflege genutzt, steht entsprechend weniger Budget für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich

Verhinderungspflege bedeutet nicht automatisch, dass die private Pflegeperson mehrere Tage oder Wochen ausfallen muss.

Auch eine stundenweise Verhinderungspflege ist möglich.

Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson:

  • einen Arzttermin hat
  • einkaufen oder Erledigungen machen möchte
  • berufliche oder private Termine wahrnimmt
  • Freunde oder Familie besucht
  • Zeit für sich benötigt
  • einfach eine Pause vom Pflegealltag braucht

In dieser Zeit unterstützen wir zuverlässig im Alltag.

Wie können die Küstenperlen unterstützen?

Im Rahmen unserer Alltagshilfe unterstützen wir je nach individuellem Bedarf unter anderem bei:

  • Haushalt und Reinigung
  • Wäsche und Ordnung
  • Einkäufen und Erledigungen
  • Begleitung im Alltag
  • Spaziergängen und gemeinsamer Alltagsgestaltung
  • leichter Unterstützung rund um Haus und Alltag
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Wichtig: Wir sind ein Anbieter für Alltagshilfe und führen keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen oder medizinische Behandlungspflege durch.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Welche Leistungen genutzt und über die Pflegekasse erstattet werden können, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und dem noch verfügbaren Budget ab.

Sprich uns einfach an. Wir schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten für deine Situation infrage kommen und wie die Abrechnung erfolgen kann.

Bei der Verhinderungspflege müssen die entstandenen Kosten gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem eine gesetzliche Frist: Der Erstattungsantrag muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.

Du bist dir unsicher, welche Leistung du nutzen kannst?

Das ist kein Problem. Viele unserer Kundinnen und Kunden wissen zunächst nicht, ob der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder eine andere Finanzierungsmöglichkeit für sie infrage kommt.

Ruf uns an oder schreib uns eine Nachricht.

Wir besprechen deinen Unterstützungsbedarf und schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen.

Küstenperlen-Alltagshilfe - deine zuverlässige Alltagshilfe in Neumünster und Umgebung.

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